Im Grundtarif führt ZEDAL die Register seiner Kunden für die Dauer von 3 Jahren, wobei das jeweils aktuelle Jahr nicht mitgerechnet wird. Damit sind die zwingenden Vorgaben des § 25 NachwV erfüllt.
Darüber hinaus bietet ZEDAL die Möglichkeit, die Belege für längere Zeiträume archiviert zu halten. Anlagengenehmigungen enthalten häufig vom Standard abweichende Regelungen. Auch nach handelsrechtlichen Vorschriften für Geschäftsbelege gelten deutlich längere Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren. Zudem wird häufig der Wunsch bestehen, für Auswertungen auf längere Zeiträume zurückgreifen zu können.
All diesen Fällen wird das ZEDAL Archiv gerecht. Sie buchen hierzu die passende Option – entweder das Archiv bis 10 Jahre, das Archiv bis 20 Jahre oder das Archiv bis 30 Jahre.