Die Verordnung sieht Archivierungsverpflichtungen für Inverkehrbringer und Grundstückseigentümer vor.
Beide Verpflichtungen übernimmt ZEDAL und greift dabei auf eine 20-jährige Erfahrung in der Langzeitarchivierung von Nachweisdaten zurück.
Sowohl Invekehrbringer als auch Grundstückseigentümer können sich daher darauf verlassen, dass Ihre Daten beweiskräftig gespeichert sind.