Die von der Verordnung für Behörden vorgesehene Katasterführung ist auf ZEDAL insofern implizit enthalten, als die Katasterdaten mit der Abschlussanzeige eine Untermenge der von den Grundstückseigentümern zu archivierenden Daten bilden.
Behörden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, tragen maßgeblich zum Effizienzgewinn bei den Wirtschaftbeteiligten bei. Denn sie erleichtern Ihnen den Datenaustausch.